Kiki's Kids

AGB

Kiki’s Kids — Mobile Kinderbetreuung & Event-Animation · Stand: 29.09.2026

1. Geltungsbereich & Einbeziehung

a) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Kiki’s Kids („Auftragnehmer“) und dem Kunden („Auftraggeber“) über mobile Kinderbetreuung und Event-Animation. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

b) Diese AGB sind unter kikiskids.de/agb abrufbar und werden jedem Angebot als Anlage beigefügt. Sie werden mit der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.

c) Soweit es sich um eine Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung handelt, für deren Erbringung ein spezifischer Termin oder Zeitraum vereinbart wurde, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht. In diesem Fall gelten ausschließlich die Stornobedingungen nach Ziffer 8.

2. Vertragsschluss & Leistung

a) Der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung eines Angebots zustande (Bestätigung in der Regel binnen 48 Std. per E-Mail).

b) Der Leistungsumfang (Dauer, Personenzahl, Material, Aktivität, Altersgruppe) wird im Individualangebot festgelegt und ist Vertragsbestandteil.

c) Die Leistung ist eine Freizeit- und Animationsbetreuung im Rahmen einer Veranstaltung. Sie stellt keine Kindertagespflege im Sinne des § 43 SGB VIII und keine pädagogische Förderung dar. Die eingesetzten Betreuungspersonen sind erfahren im Umgang mit Kindern. Der Auftragnehmer wählt das eingesetzte Personal aus.

3. Aufsicht & Verantwortung

a) Der Auftragnehmer übernimmt für den vereinbarten Zeitraum und den vereinbarten Betreuungsbereich die Aufsicht über die angemeldeten Kinder und erbringt diese Leistung mit der Sorgfalt einer erfahrenen Betreuungsperson.

b) Die Erziehungsberechtigten halten sich während der Veranstaltung am Veranstaltungsort auf und bleiben jederzeit erreichbar. Eine Mobilnummer ist vor Betreuungsbeginn anzugeben.

c) Außerhalb des vereinbarten Zeitraums und Bereichs sowie bei nicht angemeldeten Kindern verbleibt die Aufsicht vollständig bei den Erziehungsberechtigten. Die gesetzliche Personensorge nach § 1626 BGB geht nicht auf den Auftragnehmer über.

4. Betreuungskapazität

a) Der Personalschlüssel wird im Angebot verbindlich festgelegt und richtet sich nach Alter und Anzahl der Kinder, Art der Veranstaltung und vereinbartem Leistungsumfang.

b) Die im Angebot genannte Höchstzahl gleichzeitig zu betreuender Kinder ist verbindlich. Übersteigt die tatsächliche Kinderzahl diese Grenze, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Betreuung auf die vereinbarte Kapazität zu begrenzen. Eine Aufstockung ist nur nach vorheriger Absprache und gegen Mehrvergütung möglich.

5. Übergabe & Abholung

a) Kinder werden zu Betreuungsbeginn persönlich übergeben. Der Auftraggeber benennt vorab schriftlich die abholberechtigten Personen.

b) Eine Übergabe an andere als die benannten Personen erfolgt nicht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich einen Identitätsnachweis vorlegen zu lassen.

c) Kinder werden nicht unbeaufsichtigt entlassen. Wird ein Kind nicht zum vereinbarten Ende abgeholt, informiert der Auftragnehmer die Erziehungsberechtigten sowie den Auftraggeber. Die zusätzliche Betreuungszeit wird nach Ziffer 7 a) berechnet. Sind die Erziehungsberechtigten nicht erreichbar, erfolgt die Übergabe an den Auftraggeber oder eine von diesem benannte Person.

6. Zahlungsbedingungen

a) 30 % Anzahlung zur verbindlichen Reservierung des Termins — fällig binnen 7 Tagen nach Auftragsbestätigung. Wird die Anzahlung nicht fristgerecht geleistet, kann der Auftragnehmer nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten.

b) 70 % Restzahlung — fällig innerhalb von 14 Tagen nach der Veranstaltung ohne Abzug. Abweichende Zahlungsziele können in Textform vereinbart werden.

c) Zahlung per Überweisung. Als Verwendungszweck ist die Rechnungsnummer anzugeben.

d) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Ist der Auftraggeber kein Verbraucher, kann zusätzlich die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB in Höhe von 40,00 € verlangt werden.

e) Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.

7. Zusatzleistungen & Anfahrt

a) Jede über die vereinbarte Zeit hinausgehende angefangene halbe Stunde wird mit 50 € berechnet, je tatsächlich weiter eingesetzter Betreuungsperson.

b) Innerhalb Hamburgs sind Anfahrtskosten im Preis enthalten. Außerhalb (ab 22049 Hamburg): bis 35 km 35 €, bis 70 km 90 €, darüber 0,80 €/km für Hin- und Rückweg.

c) Der Auftraggeber stellt eine Parkmöglichkeit in Veranstaltungsnähe bereit oder erstattet anfallende Parkgebühren.

8. Stornierung & Rücktritt

a) Bei Absage durch den Auftraggeber werden als pauschalierte Entschädigung fällig: mehr als 3 Monate vor dem Termin: kostenlos · 1 bis 3 Monate: 30 % · 14 Tage bis 1 Monat: 50 % · weniger als 14 Tage oder Nichterscheinen: 70 % der vereinbarten Vergütung.

b) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. In diesem Fall reduziert sich die Entschädigung entsprechend.

c) Maßgeblich ist der Zeitraum zwischen Zugang der Stornierung und dem Veranstaltungstermin. Bei Buchungen mit weniger als 14 Tagen Vorlauf gilt ab Vertragsschluss eine Stornogebühr von 50 %.

d) Der Rücktritt bedarf der Textform (E-Mail genügt).

e) Bei Absage durch den Auftragnehmer werden geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Der Auftragnehmer bemüht sich um einen gleichwertigen Ersatz.

9. Höhere Gewalt

a) Kann die Veranstaltung durch höhere Gewalt (Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Epidemien, Streik) nicht stattfinden, entfallen die Leistungspflichten beider Parteien.

b) Beide Parteien bemühen sich vorrangig um eine kostenfreie Terminverlegung innerhalb von 12 Monaten. Kommt keine Verlegung zustande, werden geleistete Zahlungen abzüglich der bereits entstandenen, nachweisbaren Aufwendungen erstattet.

10. Pflichten des Auftraggebers

a) Der Auftraggeber stellt einen geeigneten, sicheren und ausreichend großen Bereich zur Verfügung, frei von Gefahrenquellen, mit Zugang zu Sanitäranlagen.

b) Befinden sich am Veranstaltungsort offene Wasserflächen (Pool, Teich, See, Fluss) oder sonstige besondere Gefahrenquellen, ist der Auftragnehmer vor Vertragsschluss darüber zu informieren. Eine Betreuung in unmittelbarer Nähe offener Wasserflächen erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und mit angepasstem Betreuungsschlüssel.

c) Der Auftraggeber ermöglicht dem Auftragnehmer rechtzeitig, grundsätzlich mindestens 45 Minuten vor Betreuungsbeginn, Zugang zum Veranstaltungsort, soweit im Angebot nichts Abweichendes vereinbart wurde.

11. Verpflegung, Gesundheit & Hygiene

a) Der Auftragnehmer reicht keine Speisen und Getränke. Für Verpflegung, die vom Auftraggeber, von Gästen oder von den Erziehungsberechtigten bereitgestellt wird, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

b) Der Auftragnehmer erhebt keine Gesundheitsdaten. Die Erziehungsberechtigten haben im Anmeldeformular die Möglichkeit, freiwillig Hinweise mitzuteilen, die für die Betreuung wichtig sind. Im Übrigen bleiben sie für die gesundheitliche Betreuung ihres Kindes verantwortlich.

c) Medikamente werden nicht verabreicht.

d) Toilettenbegleitung erfolgt altersgerecht. Das Wickeln von Kindern gehört nicht zum Leistungsumfang. Besteht Wickelbedarf, informiert der Auftragnehmer die Erziehungsberechtigten, die das Wickeln selbst übernehmen. Für Kinder mit Wickelbedarf ist die Angabe einer jederzeit erreichbaren Mobilnummer zwingende Voraussetzung der Betreuung.

e) Kinder mit ansteckenden Erkrankungen (§ 34 IfSG), Fieber oder Erbrechen dürfen nicht teilnehmen. Zeigen sich entsprechende Symptome während der Betreuung, gilt Ziffer 12 b).

12. Notfälle & Abbruch der Betreuung

a) Der Auftragnehmer ist ermächtigt, bei akuter Gefahr für Leben oder Gesundheit eines Kindes unverzüglich ärztliche Hilfe hinzuzuziehen. Die Erziehungsberechtigten werden umgehend informiert.

b) Erkrankt ein Kind während der Betreuung, werden die Erziehungsberechtigten umgehend informiert und das Kind wird übergeben.

c) Gefährdet ein Kind sich oder andere erheblich oder stört es den Ablauf trotz Intervention dauerhaft, kann der Auftragnehmer es nach Information der Erziehungsberechtigten von der Betreuung ausschließen. Muss die Betreuung aus einem vom Auftraggeber bzw. aus der Sphäre der betreuten Teilnehmer zu vertretenden Grund vorzeitig beendet werden, bleibt der vereinbarte Vergütungsanspruch grundsätzlich bestehen; ersparte Aufwendungen sind anzurechnen.

13. Sicherheit & Verhaltensregeln

Rauchen ist in unmittelbarer Nähe der Betreuungszone nicht gestattet · alkoholische Getränke sind außerhalb der Aktivitätsfläche zu konsumieren · sämtliches vom Auftragnehmer gestellte Material ist kindersicher und altersgerecht ausgewählt.

14. Haftung & Versicherung

a) Kiki’s Kids verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.

b) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

c) Für sonstige Schäden haftet der Auftragnehmer unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

d) Für Verlust, Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidung, Schmuck, Wertgegenständen oder mitgebrachten Sachen wird keine Haftung übernommen.

e) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die betreute Kinder vorsätzlich an Material oder Ausstattung verursachen.

15. Foto- & Videoaufnahmen

a) Foto- und Videoaufnahmen, auf denen Kinder identifizierbar sind, werden zu Werbe- oder Veröffentlichungszwecken ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung der hierzu berechtigten Person verwendet.

b) Die Einwilligung wird gesondert über das Anmeldeformular der Kids-Zone eingeholt und ist nicht Bestandteil dieser AGB.

c) Ohne vorliegende Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung. Der Auftragnehmer achtet bei Aufnahmen darauf, die Erkennbarkeit einzelner Kinder zu vermeiden, etwa durch Detailaufnahmen von Materialien oder Arbeitsschritten.

d) Ein Widerruf wirkt für die Zukunft; bereits veröffentlichte Aufnahmen werden nach Möglichkeit entfernt.

16. Datenschutz

a) Verantwortlich ist Kiki’s Kids, Braunsberger Weg 22, 22049 Hamburg, kontakt@kikiskids.de. Vertragsdaten werden nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO zur Vertragserfüllung verarbeitet.

b) Im Anmeldeformular erhobene Daten (Name des Kindes, Kontaktdaten, abholberechtigte Personen sowie freiwillige Hinweise der Erziehungsberechtigten) dienen allein der sicheren Durchführung der Betreuung, beruhen auf deren Einwilligung und werden nach der Veranstaltung vernichtet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, ausgenommen an Rettungsdienste im Notfall.

c) Betroffenenrechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Widerspruch, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde) sowie weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

17. Schlussbestimmungen

a) Änderungen des Leistungsumfangs nach Auftragsbestätigung bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform und können die Vergütung anpassen.

b) Sind einzelne Bestimmungen unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

c) Es gilt deutsches Recht. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hamburg. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


Kiki’s Kids — Einzelunternehmen · Braunsberger Weg 22, 22049 Hamburg · kontakt@kikiskids.de

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